1 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München; alle Preise inkl. 19 % MwSt.; Stand 01/2019. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Angebot gültig bis zum 28.02.2019 bzw. solange der Vorrat reicht und bei Zulassung bis zum 30.06.2019. Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München.
2 Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
3 Inkl. der optionalen weiteren Leasingvertragsleistungen.
4 Optionale weitere Leasingvertragsleistung. Die monatlichen Kosten der wahlweisen Versicherungsleistung für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko als Teil der monatlichen Gesamtleasingrate sind gültig für BMW Neu- und Vorführwagen bei Abschluss eines BMW Plus Leasing V Vertrags mit der BMW Bank GmbH bis 28.02.2019 und Zulassung bis 30.06.2019. Vertragspartner und Risikoträger ist die Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München. Selbstbeteiligung: VK 1.000,00/ TK 500,00 EUR pro Schadensfall. Einzelheiten ergeben sich aus den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG sowie dem Versicherungsantrag.
5 Der Umweltbonus setzt sich zusammen aus 2.000 EUR (netto) BMW Umweltprämie6 und 2.000 EUR (netto) staatlicher Umweltbonus. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des staatlichen Umweltbonus ist durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30.06.2019.
6 Die BMW Umweltprämie ist in Höhe von 2.000 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW oder MINI Neufahrzeugs und in Höhe von 1.500 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW oder MINI Vorführwagens (Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 Kilometer bis zur Zweitzulassung) oder eines BMW oder MINI Jungen Gebrauchten Automobils (max. 18 Monate nach Erstzulassung) bei Inzahlungnahme eines seit mindestens 12 Monaten in Deutschland auf den Käufer zugelassenen Dieselfahrzeugs mit der Abgasnorm Euro 5 und älter bis zum 31.12.2018 erhältlich. Ausschließlich für Dieselmodelle mit der Abgasnorm Euro 5 wird die BMW Umweltprämie bis 31.12.2019 verlängert. Es gilt jeweils das Datum des Abschlusses des Kaufvertrages, die Auslieferung muss bis 30.06.2019 bzw. in der Verlängerung bis 30.06.2020 erfolgen, die Zulassung muss in Deutschland erfolgen. Das Angebot gilt nur bei Erwerb eines Fahrzeugs mit max. 130 g CO2/km (kombiniert) gem. NEFZ. Alternativ zur Inzahlungnahme ist gemäß § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung innerhalb von sechs Wochen nach Zulassung des neu erworbenen Fahrzeugs die Verschrottung des Dieselfahrzeugs mit der Abgasnorm Euro 4 oder älter durch den Käufer nachzuweisen. Der jeweilige BMW Partner ist der verantwortliche Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.